GESUNDHEIT & VERBRAUCHERSCHUTZ
Der Antrag auf Registrierung ist mit folgenden Angaben an das Veterinäramt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth, zu senden: Betriebsnummer, Name, Vorname, Adresse, Telefon; Text: „Hiermit beantrage ich eine Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).“ Ort, Datum, Unterschrift.
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Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (TMW) für Legionellen gemäß § 16 Abs. 1 und der Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001
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Die im Fragebogen erhobenen Daten sind an die Anforderungen der geltenden Fischseuchen-Verordnung angepasst, wurden aber in einzelnen Bereichen im Hinblick auf zu erwartenden Änderungen im Fischseuchenrecht erweitert. Die Daten sind erforderlich, damit die Veterinärverwaltung ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hinsichtlich der Erhaltung der Fischgesundheit und der Fischseuchenbekämpfung erfüllen kann. Der Fragebogen dient ausschließlich zur Vorlage beim Veterinäramt.
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Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden können.
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